Oto·Servis
§ — FAQ

Häufige
Fragen.

Keine Antwort dabei? Schreiben Sie uns auf der Kontaktseite oder direkt per WhatsApp — wir antworten in der Regel innerhalb weniger Minuten.

§ — Termin & Buchung
  • Wie schnell bekomme ich einen Termin?

    Online buchbare Slots sind in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden frei. Für dringende Fälle (z. B. abgelaufene HU) rufen Sie uns einfach an — wir versuchen, Sie noch am selben Tag dranzunehmen.

  • Kann ich meinen Termin verschieben oder absagen?

    Ja, jederzeit. Antworten Sie einfach auf die Bestätigungs-E-Mail oder rufen Sie uns an. Für Online-Vorauszahlungen erhalten Sie den Betrag bei rechtzeitiger Absage (mind. 24 Std. vorher) vollständig zurück.

  • Was passiert, wenn ich zu spät komme?

    5–10 Minuten Verspätung sind kein Problem — wir halten Ihren Slot. Über 15 Minuten kann es sein, dass wir den folgenden Kunden vorziehen müssen; rufen Sie kurz an, dann finden wir eine Lösung.

§ — HU · AU · Gutachten
  • Wie lange dauert eine HU mit AU?

    In der Regel 30–45 Minuten, wenn das Fahrzeug ohne Mängel durchgeht. Bei kleinen Beanstandungen können wir oft direkt beraten, was vor einer Nachprüfung zu tun ist.

  • Was kostet die HU?

    Den aktuellen Festpreis finden Sie auf der Startseite unter „Leistungen“. Es gibt keine Werkstattzuschläge und keine versteckten Pauschalen.

  • Wir haben einen Oldtimer — können Sie das H-Gutachten machen?

    Ja. Wir bieten das H-Kennzeichen-Gutachten nach § 23 StVZO an. Bitte bringen Sie alle vorhandenen Unterlagen zur Fahrzeughistorie mit (Vorbesitzer-Dokumente, Restaurationsbelege, Originalpapiere).

  • Mein Fahrzeug ist umgebaut — geht das durch die HU?

    Eingetragene Umbauten sind kein Problem. Nicht eingetragene Modifikationen (Tieferlegung, Felgen, Auspuff) müssen vor der HU per Änderungsabnahme nach § 19 StVZO ins Fahrzeugscheinheft eingetragen werden — das machen wir direkt mit.

§ — Bezahlung
  • Wie kann ich bezahlen?

    Drei Wege: vor Ort (bar oder EC/Kreditkarte), online voraus (Stripe — Karte oder SEPA) oder PayPal. Bei Online-Zahlung können Sie auch nur eine Anzahlung leisten, den Rest dann an der Prüfstelle.

  • Bekomme ich eine Rechnung / einen Beleg?

    Ja, die Bestätigungs-E-Mail dient gleichzeitig als Zahlungsbeleg gem. § 14 UStG. Für Firmenkunden stellen wir auf Wunsch eine ausführliche Rechnung mit Steuernummer aus — bitte in den Anmerkungen zur Buchung vermerken.